Dates and Events: |
OSADL Articles:
2023-11-12 12:00
Open Source License Obligations Checklists even better nowImport the checklists to other tools, create context diffs and merged lists
2022-07-11 12:00
Call for participation in phase #4 of Open Source OPC UA open62541 support projectLetter of Intent fulfills wish list from recent survey
2022-01-13 12:00
Phase #3 of OSADL project on OPC UA PubSub over TSN successfully completedAnother important milestone on the way to interoperable Open Source real-time Ethernet has been reached
2021-02-09 12:00
Open Source OPC UA PubSub over TSN project phase #3 launchedLetter of Intent with call for participation is now available |
Fall 5 - Interaktion mit Zulassungsstellen
Ein Automobilhersteller hat ein Fahrerassistenzsystem mit so weitgehender Funktionalität entwickelt, dass dafür nicht nur eine ASIL C-Qualifizierung benötigt, sondern das Kraftfahrbundesamt zusätzlich auch eine Typgenehmigung sowie eine Allgemeine Betriebserlaubnis für mit diesem Fahrerassistenzsystem ausgerüstete Kraftfahrzeuge erteilen muss. Das Fahrerassistenzsystem verwendet Embedded Realtime-Linux als Betriebssystem und wurde in einer Nachqualifizierung basierend auf dem SIL2LinuxMP-Projekt des OSADL für ASIL C qualifiziert. Um ein Update der Software zu ermöglichen, wurde Googles OTA (Over The Air)-Verfahren implementiert, wobei dafür gesorgt wurde, dass der OTA-Code selbst und die Software des Fahrerassistenzsystems getrennt aktualisiert werden können.
Etwa anderthalb Jahre nach Beginn der Serienfertigung wird eine Sicherheitslücke in Googles OTA-Verfahren gemeldet, die bereits ausgenutzt wird, und es wird ein Update des OTA-Subsystems dringend empfohlen. Wenn dieses Update nicht installiert wird, kann ein Hacker maliziösen Code aufspielen und damit auch das Fahrerassistenzsystem kompromittieren.
Fragen:
- Verlieren alle mit diesem Fahrerassistenzsystem ausgerüsteten Kraftfahrzeuge im Moment der Publikation dieser Sicherheitslücke ihre Betriebserlaubnis?
- Wird das Kraftfahrbundesamt möglicherweise auf die Publikation reagieren und mit einer entsprechenden Anordnung allen mit diesem Fahrerassistenzsystem ausgerüsteten Kraftfahrzeugen die Betriebserlaubnis entziehen und diese erst wieder erteilen, wenn das Update aufgespielt ist?
- Kann das Kraftfahrbundesamt einen solchen Entzug überhaupt anordnen? Wenn ja, kann ein Autofahrer behaupten, er habe diese Anordnung nicht erhalten und sein Kraftfahrzeug weiterhin nutzen?
Antwort
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